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Haus, Gewerbe und DSGVO
Mehr erfahren →Handwerkerleistungen für Einbruchschutz – Montage einer Alarmanlage, Nachrüsten von Fenstern und Türen – mindern Ihre Einkommensteuer direkt: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Material zählt nicht, Barzahlung auch nicht. Und: Wer den KfW-Kredit 159 nutzt, kann die Ermäßigung für dieselbe Maßnahme nicht beanspruchen.
| Punkt | Regelung (§ 35a EStG) |
|---|---|
| Was | Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt – Einbruchschutz zählt dazu |
| Wie viel | 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 € pro Jahr (= 6.000 € Arbeitskosten) |
| Was zählt | Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten inkl. USt – nicht Material |
| Nachweis | Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und Überweisung auf das Konto des Betriebs (keine Barzahlung) |
| Wer | Eigentümer und Mieter (eigener Haushalt), auch bei Umlage über Nebenkosten |
| Ausschluss | Keine Ermäßigung, wenn für die Maßnahme ein zinsverbilligtes Darlehen (z. B. KfW 159) oder steuerfreie Zuschüsse genutzt werden (Abs. 3 Satz 2) |
Quelle: § 35a EStG, gesetze-im-internet.de; abgerufen 26.10.2026. Keine Steuerberatung.
| Maßnahme | Arbeitskosten | Steuerermäßigung |
|---|---|---|
| Fenster nachrüsten, 8 Fenster | ca. 1.600–2.400 € | 320–480 € |
| Querriegel + Beschlag + Zylinder montieren | ca. 300–500 € | 60–100 € |
| Funk-Alarmanlage, Montage | 350–500 € (einfach) bis 1.500–5.000 € (umfangreich) | 70–1.000 € (gedeckelt bei 1.200 €) |
| Großes Paket (Fenster + Tür + Alarm) | 6.000 € und mehr | max. 1.200 € |
Arbeitskostenanteile geschätzt aus ADAC-/Aroundhome-Spannen; die Rechnung des Betriebs ist maßgeblich.
Beides für dieselbe Maßnahme geht nicht. Faustregel: Bei kleineren Vorhaben bis etwa 6.000 € Arbeitskosten ist der Steuerabzug (bis 1.200 €) oft attraktiver und unbürokratischer. Bei Fenster- oder Türtausch mit fünfstelligen Kosten bringt der zinsgünstige KfW-Kredit 159 (ab 3,19 % effektiver Jahreszins, bis 50.000 €) mehr. Sie können auch splitten: Maßnahme A über KfW, Maßnahme B über § 35a – sauber getrennt in Rechnungen und Antrag.
Kurz beantwortet – ausführlich in den verlinkten Ratgebern.
Die Montagekosten ja – 20 %, max. 1.200 €/Jahr nach § 35a EStG. Das Gerät selbst (Material) nicht.
Ja, für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt – auch anteilig über die Nebenkostenabrechnung.
Nicht für dieselbe Maßnahme (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG).
Nein – nur unbare Zahlung auf das Konto des Handwerkers.
1.200 € pro Jahr und Haushalt (20 % von 6.000 € Arbeitskosten), zusammen mit anderen Handwerkerleistungen des Jahres.
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