Alarmanlagen
Funk, Smart Home oder mit Aufschaltung
Mehr erfahren →Den bekannten KfW-Zuschuss von bis zu 1.600 € gibt es seit Juli 2022 nicht mehr. Gefördert wird Einbruchschutz 2026 über den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": bis 50.000 € je Wohneinheit, ab 3,19 % effektiver Jahreszins, für Türen, Fenster, Nachrüstsysteme, Alarmanlagen und Smart-Home mit Einbruchmeldefunktion – wenn ein Fachunternehmen ausführt und Sie vor Beginn beantragen.
| Kreditbetrag | bis 50.000 € je Wohneinheit, bis 100 % der förderfähigen Kosten |
|---|---|
| Zinssatz | ab 3,19 % effektiver Jahreszins (kfw.de, Stand 26.10.2026; tagesaktuell prüfen) |
| Laufzeit | bis 30 Jahre Laufzeit, bis 10 Jahre Zinsbindung, tilgungsfreie Anlaufjahre möglich |
| Wer | Eigentümer, Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) und Ersterwerber umgebauten Wohnraums – Privatpersonen |
| Voraussetzungen | Ausführung durch Fachunternehmen, Fachunternehmerbescheinigung, technische Mindestanforderungen (DIN EN 1627 / DIN 18104 / DIN EN 50131), Antrag vor Vertragsabschluss |
| Antrag | über Hausbank/Finanzierungspartner; Förderung unter Haushaltsvorbehalt, kein Rechtsanspruch |
| Kombinierbar mit | anderen Fördermitteln, soweit Summe die Kosten nicht übersteigt; nicht mit Steuerermäßigung § 35a EStG für dieselbe Maßnahme |
Quelle: kfw.de, Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) und Themenseite Einbruchschutz; abgerufen 26.10.2026. Keine Finanzberatung.
| Maßnahme (laut kfw.de) | Mindestanforderung | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren | DIN EN 1627, ab RC2 | Haustüren |
| Nachrüstsysteme für Türen | DIN 18104 | Nachrüsten |
| Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge (mit Hausverbindung) | DIN EN 1627 | – |
| Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren | DIN EN 1627, ab RC2 | Fenster |
| Nachrüstsysteme für Fenster | DIN 18104 | Fenster nachrüsten |
| Einbruchhemmende Gitter, Klapp-/Rollläden, Lichtschachtabdeckungen | DIN EN 1627 | Fenster |
| Alarmanlagen (Einbruch- und Überfallmeldeanlagen) | DIN EN 50131 ab Grad 2 / VdS | Alarmanlagen |
| Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion | Herstellernachweis | Alarmanlagen |
Maßnahmenliste: kfw.de Themenseite Einbruchschutz (abgerufen 26.10.2026); Mindestanforderungen laut KfW-Merkblatt – vor Antrag das aktuelle Merkblatt 159 prüfen. Nicht gefördert: reine Videoüberwachung ohne Einbruchmeldefunktion, Eigenleistung.
Ohne KfW-Kredit können Sie 20 % der Arbeitskosten (nicht Material) für Handwerkerleistungen, höchstens 1.200 € pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehen – Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung. Für Maßnahmen mit zinsverbilligtem KfW-Darlehen ist das ausgeschlossen (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG). Bei kleineren Vorhaben (z. B. Fenster nachrüsten für 1.500–3.000 €) ist der Steuerabzug oft attraktiver als der Kredit.
Bis 2022 zahlte die KfW einen Investitionszuschuss: 20 % der ersten 1.000 €, 10 % darüber, maximal 1.600 € je Wohneinheit. Nach einem ersten Antragsstopp im Januar 2022 und einer kurzen Neuauflage wurde das Programm am 1. Juli 2022 endgültig gestoppt; im Bundeshaushalt wurden keine neuen Mittel bereitgestellt. Ratgeber, die 2026 noch mit „bis zu 1.600 € Zuschuss" werben, sind veraltet.
| Land | Programm | Status |
|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | IB.SH „Zuschuss für Einbruchschutz" (bis 1.550 €) | eingestellt – Richtlinie bis 31.12.2024, Mittel ausgeschöpft |
| Nordrhein-Westfalen | NRW.BANK Gebäudesanierung (Darlehen 2.500–150.000 €, Einbruchschutz förderfähig) | aktiv (Darlehen, kein Zuschuss) |
| Berlin | IBB Altersgerecht Wohnen (Darlehen bis 50.000 €/WE, zinsverbilligt) | Produktblatt 2021 – aktuellen Stand bei ibb.de prüfen |
| Sachsen | SAB Ergänzungsdarlehen zu KfW-Programmen | [PLATZHALTER – bei sab.sachsen.de prüfen] |
| Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hamburg, Brandenburg | – | kein landesweites Programm für Privathaushalte gefunden; kommunale Prämien möglich (z. B. Heidelberg „Schloßprämie") |
Quellen: IB.SH, Förderdatenbank des Bundes, co2online-Förderliste; abgerufen 26.10.2026. Länderprogramme ändern sich – vor Antrag bei der jeweiligen Förderbank prüfen.
Detailseiten mit Einbruchszahlen 2025, Beratungsstellen und Förderung je Land: Nordrhein-Westfalen · Bayern · Hessen · Baden-Württemberg · Niedersachsen · Berlin · Hamburg
Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen beraten neutral und kostenlos zu Maßnahmen und Förderung: Beratungsstelle finden (k-einbruch.de).
Kurz beantwortet – ausführlich in den verlinkten Ratgebern.
Nein, keinen bundesweiten. Der KfW-Zuschuss 455-E (bis 1.600 €) wurde am 1. Juli 2022 wegen ausgeschöpfter Mittel gestoppt und nicht wieder aufgelegt. Viele Ratgeber nennen ihn noch – das ist veraltet. Es bleibt der KfW-Kredit 159.
Bis 50.000 € je Wohneinheit, ab 3,19 % effektiver Jahreszins, bis 30 Jahre Laufzeit, bis 10 Jahre Zinsbindung (Stand kfw.de, 26.10.2026). Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt.
Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren; Nachrüstsysteme für Türen; einbruchhemmende Garagentore und -zugänge; einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren; Nachrüstsysteme für Fenster; Gitter, Klapp- und Rollläden, Lichtschachtabdeckungen; Alarmanlagen; Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion (kfw.de).
Die KfW gibt Mindestanforderungen vor: Widerstandsklassen nach DIN EN 1627 (in der Regel ab RC2), Nachrüstprodukte nach DIN 18104, Einbruchmeldeanlagen nach DIN EN 50131 (ab Grad 2) bzw. VdS. Der Fachbetrieb bestätigt die Einhaltung in der Fachunternehmerbescheinigung.
Nein. Gefördert werden nur Maßnahmen, die ein Fachunternehmen ausführt; Eigenleistung ist nicht förderfähig.
Vor Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags – über Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW. Mit dem Vorhaben erst nach der Zusage beginnen.
Nicht für dieselbe Maßnahme: § 35a Abs. 3 EStG schließt die Steuerermäßigung (20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr) aus, wenn ein zinsverbilligtes Darlehen wie KfW 159 genutzt wird. Ohne KfW-Kredit ist der Steuerabzug möglich.
Stand Oktober 2026 keine landesweiten Zuschüsse für Privathaushalte: Schleswig-Holstein hat seinen Zuschuss (IB.SH) Ende 2024 beendet; NRW (NRW.BANK) und Berlin (IBB) bieten Darlehen; Sachsen Ergänzungsdarlehen zu KfW. Für Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hamburg und Brandenburg haben wir kein aktives Landesprogramm gefunden – vereinzelt gibt es kommunale Prämien (z. B. Heidelberg).
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