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Ratgeber · Versicherung

Gekipptes Fenster: Für Einbrecher offen – und für die Versicherung auch?

Ein gekipptes Fenster öffnet ein geübter Täter in Sekunden – 9,2 % der Einbrüche in der Kölner Studie liefen so. Für die Hausratversicherung kann das grobe Fahrlässigkeit sein: Sie darf die Leistung dann nach § 81 VVG kürzen, im Extremfall bis auf null. Ob und wie viel, hängt vom Einzelfall ab – Dauer der Abwesenheit, Stockwerk, Erreichbarkeit.

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Was die Versicherer sagen

Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) stellt klar: Ein gekipptes Fenster „kann den Versicherungsschutz gefährden", führt aber „nicht automatisch zur Kürzung". Maßgeblich ist, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt; dann kürzt der Versicherer entsprechend der Schwere des Verschuldens (§ 81 Abs. 2 VVG). Viele Tarife enthalten einen „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" – prüfen Sie Ihre Police.

Urteile

GerichtKern
OLG Hamm, 20.12.2000 (20 U 160/00)Gekipptes Fenster bei 7½ Stunden Abwesenheit = grob fahrlässig; bei einer halben Stunde nicht
LG Frankfurt, 04.11.2016 (2-08 O 164/15)Leistungsausschluss bei gekipptem Fenster im Erdgeschoss
LG Kassel50 % Kürzung
OLG Braunschweig, 15.04.1993 (2 U 221/92); OLG Hamburg, 14.03.1987 (8 U 141/86)ältere Entscheidungen zu gekippten Fenstern als grobe Fahrlässigkeit

Quelle: GDV/dieversicherer.de (07/2026), Kunz Rechtsanwälte; abgerufen 26.10.2026. Keine Rechtsberatung.

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Worauf es ankommt

  • Erreichbarkeit: Erdgeschoss, Balkon, Garagendach – je leichter erreichbar, desto eher grob fahrlässig.
  • Dauer: kurze Abwesenheit (Einkauf) wird milder beurteilt als ein Arbeitstag oder Urlaub.
  • Tarif: Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit = volle Leistung trotz Kippstellung (meist bis zu einer Höchstgrenze).
  • Obliegenheiten nach dem Einbruch: unverzüglich Polizei und Versicherer informieren, Stehlgutliste mit Neuwerten, Karten sperren – sonst droht ebenfalls Kürzung (Verbraucherzentrale).

So vermeiden Sie das Problem

  • Fenster beim Verlassen schließen – auch im Obergeschoss, wenn erreichbar.
  • Lüften mit Zeitplan oder dezentraler Lüftung statt Dauerkipp.
  • Kippsicherungen/Zusatzschlösser, die den Flügel in Kippstellung verriegeln, sind für Lüftung bei Anwesenheit gedacht – nicht als Ersatz fürs Schließen bei Abwesenheit.
  • Pilzkopfverriegelung schützt den geschlossenen Flügel, nicht den gekippten (Fenster nachrüsten).

Schaden im Fall der Fälle

Der durchschnittliche versicherte Einbruchschaden lag 2025 bei 3.850 € (GDV). Wer wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt wird, trägt einen Teil davon selbst – ein geschlossenes Fenster ist die günstigste Versicherung.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet – ausführlich in den verlinkten Ratgebern.

Zahlt die Hausratversicherung bei Einbruch durch ein gekipptes Fenster?

Nicht automatisch voll. Bei grober Fahrlässigkeit darf sie nach § 81 VVG kürzen; mit „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit" im Tarif zahlt sie trotzdem.

Gilt ein gekipptes Fenster als offen?

Für Täter ja – es ist in Sekunden geöffnet. Rechtlich wird es je nach Erreichbarkeit und Dauer der Abwesenheit als grob fahrlässig bewertet.

Wie hoch ist die Kürzung?

Vom Einzelfall abhängig – von 0 % (kurze Abwesenheit) über 50 % (LG Kassel) bis Leistungsausschluss (LG Frankfurt).

Was muss ich nach einem Einbruch tun?

Sofort Polizei und Versicherer informieren, nichts verändern, Stehlgutliste erstellen, Karten sperren.

Hilft eine Kippsicherung?

Nur bei Anwesenheit zum Lüften. Bei Abwesenheit: schließen.

Weitere Maßnahmen

[PLATZHALTER Autor/in]

[PLATZHALTER Qualifikation, z. B. Fachredaktion Sicherheitstechnik] · Zuletzt aktualisiert: 26.10.2026 · Quellen am Seitenende

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