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Mehr erfahren →Ein gekipptes Fenster öffnet ein geübter Täter in Sekunden – 9,2 % der Einbrüche in der Kölner Studie liefen so. Für die Hausratversicherung kann das grobe Fahrlässigkeit sein: Sie darf die Leistung dann nach § 81 VVG kürzen, im Extremfall bis auf null. Ob und wie viel, hängt vom Einzelfall ab – Dauer der Abwesenheit, Stockwerk, Erreichbarkeit.
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) stellt klar: Ein gekipptes Fenster „kann den Versicherungsschutz gefährden", führt aber „nicht automatisch zur Kürzung". Maßgeblich ist, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt; dann kürzt der Versicherer entsprechend der Schwere des Verschuldens (§ 81 Abs. 2 VVG). Viele Tarife enthalten einen „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" – prüfen Sie Ihre Police.
| Gericht | Kern |
|---|---|
| OLG Hamm, 20.12.2000 (20 U 160/00) | Gekipptes Fenster bei 7½ Stunden Abwesenheit = grob fahrlässig; bei einer halben Stunde nicht |
| LG Frankfurt, 04.11.2016 (2-08 O 164/15) | Leistungsausschluss bei gekipptem Fenster im Erdgeschoss |
| LG Kassel | 50 % Kürzung |
| OLG Braunschweig, 15.04.1993 (2 U 221/92); OLG Hamburg, 14.03.1987 (8 U 141/86) | ältere Entscheidungen zu gekippten Fenstern als grobe Fahrlässigkeit |
Quelle: GDV/dieversicherer.de (07/2026), Kunz Rechtsanwälte; abgerufen 26.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Der durchschnittliche versicherte Einbruchschaden lag 2025 bei 3.850 € (GDV). Wer wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt wird, trägt einen Teil davon selbst – ein geschlossenes Fenster ist die günstigste Versicherung.
Kurz beantwortet – ausführlich in den verlinkten Ratgebern.
Nicht automatisch voll. Bei grober Fahrlässigkeit darf sie nach § 81 VVG kürzen; mit „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit" im Tarif zahlt sie trotzdem.
Für Täter ja – es ist in Sekunden geöffnet. Rechtlich wird es je nach Erreichbarkeit und Dauer der Abwesenheit als grob fahrlässig bewertet.
Vom Einzelfall abhängig – von 0 % (kurze Abwesenheit) über 50 % (LG Kassel) bis Leistungsausschluss (LG Frankfurt).
Sofort Polizei und Versicherer informieren, nichts verändern, Stehlgutliste erstellen, Karten sperren.
Nur bei Anwesenheit zum Lüften. Bei Abwesenheit: schließen.
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