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Videoüberwachung · Gewerbe

Videoüberwachung im Gewerbe: Schutz vor Einbruch und Diebstahl – rechtskonform

Im Gewerbe schützt Videoüberwachung Ware, Kasse und Zugänge und liefert der Polizei Beweise. Die Hürden sind höher als privat: Beschäftigte dürfen nicht dauerhaft überwacht werden, der Betriebsrat redet mit, Kundenbereiche brauchen Hinweisschild, Zweckbindung und kurze Speicherfristen.

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Was erlaubt ist – und was nicht

BereichZulässigUnzulässig
Zugänge, Lager, Schaufenster außerhalb der Öffnungszeitenja, Einbruchschutz als berechtigtes Interesse–
Kassen-/Verkaufsraumja, mit Schild, Zweckbindung, kurzer SpeicherungDauerüberwachung einzelner Mitarbeitender, Leistungskontrolle
Büroarbeitsplätzenur bei konkretem Verdacht, befristet, dokumentiertverdeckte Dauerüberwachung
Pausenräume, Umkleiden, Sanitär–immer unzulässig
Öffentlicher Gehweg vor dem Ladenallenfalls minimaler RandbereichStraße/Gehweg großflächig

Pflichten des Betriebs

  • Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO) mit Zweck, Speicherfrist, Zugriffsberechtigten.
  • Interessenabwägung dokumentieren; ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35) bei umfangreicher Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.
  • Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG); Beschäftigte informieren (§ 26 BDSG, Art. 13).
  • Hinweisschilder an allen Zugängen; Speicherfrist in der Regel 72 Stunden, Löschkonzept.
  • Zugriff nur für benannte Personen, Protokollierung, verschlüsselte Übertragung.

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Technik für Gewerbe

  • PoE-Kameras mit NVR vor Ort; Cloud nur mit AV-Vertrag und EU-Serverstandort.
  • Kopplung mit der Einbruchmeldeanlage: Videoverifikation für die Leitstelle (Alarmanlage Gewerbe).
  • Privatzonen-Maskierung für Gehweg und Nachbargebäude.
  • Zeitsteuerung: Innenräume nur außerhalb der Arbeitszeit aufzeichnen.

Kosten

PositionRichtwert
Außenkamera (Gerät)150–500 € pro Kamera (außen 250–500 €)
Innenkamera[PLATZHALTER]
Rekorder (NVR) / Speicher[PLATZHALTER]
Cloud-Abo[PLATZHALTER] €/Monat je Kamera
Montage / Verkabelungca. 45–65 € je Technikerstunde [Anbieterangabe]
Hinweisschildca. 5–20 €

Richtwerte aus Anbieter-Ratgebern 2026; belastbare neutrale Quelle wird ergänzt. Keine Angebotspreise.

Gewerbliche Systeme werden nach Objekt geplant; Fachbetriebe kalkulieren Kameraanzahl, Verkabelung, Speicher und Wartung.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet – ausführlich in den verlinkten Ratgebern.

Darf ich meine Mitarbeitenden per Video überwachen?

Nicht dauerhaft und nicht zur Leistungskontrolle. Zulässig sind Einbruch-/Diebstahlschutz an Zugängen und im Verkaufsraum mit Schild, Zweckbindung und Mitbestimmung.

Brauche ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Bei umfangreicher Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche in der Regel ja (Art. 35 DSGVO). Im Zweifel Datenschutzbeauftragten fragen.

Wie lange darf ein Laden Aufnahmen speichern?

In der Regel 72 Stunden; länger nur mit Begründung (z. B. Wochenende).

Muss der Betriebsrat zustimmen?

Ja, Videoüberwachung ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) – Betriebsvereinbarung empfohlen.

Kann ich Kameras mit der Alarmanlage koppeln?

Ja, Videoverifikation reduziert Fehlalarme und beschleunigt Intervention der Leitstelle.

Weitere Maßnahmen

[PLATZHALTER Autor/in]

[PLATZHALTER Qualifikation, z. B. Fachredaktion Sicherheitstechnik] · Zuletzt aktualisiert: 26.10.2026 · Quellen am Seitenende

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